top of page

Gemeinsam mehr erreichen - für ein gutes Miteinander

Image by Julia Taubitz

Beurlaubungen und Krankmeldungen

§ 20 BayScho verpflichtet die Schülerinnen und Schüler zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und verlangt, die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen, wenn ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert ist, am Unterricht teilzunehmen. Dies gilt auch für Wahlunterricht, differenzierten Sport, individuelle Förderung und offenen Ganztag etc. am Nachmittag.

Krankmeldungen sind deshalb ab dem ersten Krankheitstag telefonisch oder per Schulmanager bis spätestens 08:00 Uhr dem Sekretariat mitzuteilen.

Sie können Ihr Kind direkt über den Schulmanager krankmelden bzw. eine Beurlaubung beantragen. Bitte gehen Sie bei den vorzunehmenden Eintragungen äußerst sorgfältig und genau vor. Die Genehmigung bzw. Ablehnung zu Ihrem Antrag erhalten Sie dann ebenfalls über den Schulmanager.

Wir bitten dringend um Beachtung dieser Regelung, da es für das Sekretariat einen enormen Arbeitsaufwand bedeutet, den Verbleib einer fehlenden Schülerin bzw. eines fehlenden Schülers festzustellen und evtl. sogar die Polizei verständigt werden muss. Dauert die Krankheit länger als drei Unterrichtstage ist ein ärztliches Attest erforderlich. In besonderen Fällen oder bei der Häufung krankheitsbedingter Fehlzeiten kann die Schule ein amtsärztliches Zeugnis (Gesundheitsamt) verlangen. Bitte beachten Sie, dass unentschuldigtes Fehlen bei angekündigten Leistungsnachweisen möglicherweise die Note „ungenügend“ nach sich zieht.

 

Versäumter Unterricht ist von Schülerinnen und Schülern selbstständig nachzuholen und so oft nur schwer aufzuholen. Planbare Arztbesuche oder auch Vorstellungsgespräche etc. sind außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren.

Sollte eine Unterrichtsbefreiung unbedingt erforderlich sein, so ist der schriftliche Antrag eines Erziehungsberechtigten mindestens zwei Tage vorher per Schulmanager abzugeben. Unterrichtsbefreiungen wegen außerhalb der Ferienzeiten liegender Urlaubsanfänge bzw. –enden können generell nicht genehmigt werden. Auch ist hier grundsätzlich anzugeben, ob ein angekündigter Leistungsnachweis (Einzusehen über den Schulmanager) entfallen würde.

Fehlen bei angekündigten Leistungsnachweisen

Fehlen Schülerinnen oder Schüler bei angekündigten Leistungsnachweisen, so muss innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Erkrankung während des Unterrichts

Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler während des Unterrichts, werden die Eltern verständigt (Angabe aller Telefonnummern, unter denen die Eltern erreicht werden können, im Sekretariat!). Diese holen Ihr Kind persönlich im Sekretariat ab. Nur in Ausnahmefällen dürfen andere Personen (z.B. Großeltern) den Schüler oder die Schülerin abholen, wenn dies vorher dem Sekretariat mitgeteilt wurde! Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung ein Ausweisdokument vorgelegt werden muss.

Bis zur verpflichtenden Abholung verbleibt die Schülerin bzw. der Schüler im Klassenzimmer oder wird in erkennbar dringenden Fällen zur ärztlichen Versorgung ins Krankenhaus gebracht. Die Kosten für den Transport werden nach den geltenden Krankenversicherungsbestimmungen abgerechnet.

Diese Regelung gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Befreiung vom Sportunterricht

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen zwar am normalen Unterricht, jedoch nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, so teilen Sie dies bitte der Sportlehrkraft schriftlich mit. Für den Sportunterricht herrscht trotzdem grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Auch bei mittelfristigen Erkrankungen nehmen die Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teil. Die Schülerinnen und Schüler können dann auch zu Helfertätigkeiten herangezogen werden. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht. Ausnahmen können nach schriftlichem Antrag bei der Schulleitung gestattet werden, wenn Ihr Kind den Weg zu einer Sportstätte außerhalb der Staatlichen Realschule Amberg nicht bewältigen kann.

Längerfristige Befreiungen vom Sportunterricht müssen bei der Schulleitung schriftlich zusammen mit einem ärztlichen Attest beantragt werden. Die Schule behält sich auch die Anforderung eines amtsärztlichen Attests vor.

Digitale Schule der Zukunft - 1:1-Ausstattung mit iPads

Nähere Infos hierzu finden Sie hier...

Offener Ganztag

Nähere Infos hierzu finden Sie hier...

Wahlunterricht

Wir planen für jedes Schuljahr ein umfangreiches Wahlfachangebot aus den Bereichen Sport (z.B. Handball, Fußball, Volleyball...), MINT (z.B. Lego-Robotik...) und Schulleben (z.B. Theatergruppe, Big Band, Schulband, Schach, Tschechisch...). Das genaue Angebot sowie die Aufteilung auf die verschiedenen Jahrgangsstufen sowie die Anmeldemodalitäten werden Ihnen zu Schuljahresbeginn mitgeteilt. 

Individuelle Förderung

Wir bieten Schülerinnen und Schülern ein umfangreiches Unterstützungssystem: 

  • Förder-/Ergänzungsunterricht  
    In den Fächern Deutsch und Mathematik vormittags einstündig im Wechsel sowie ab dem Halbjahr zusätzlich in Englisch am Nachmittag (Einen Elternbrief zur Anmeldung erhalten Sie zum zweiten Notenbild.) 

  • Schüler-Tutorensystem 
    In verschiedenen Lerngruppen unterstützen vor allem Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe jüngere Schüler beim Lernen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, BWR, Französisch, Physik und Chemie. 
    Die Tutoren werden auf Anfrage der Eltern von Herrn Krettler (florian.krettler@fxvs.de) und Herrn Schuster (christian.schuster@fxvs.de) vermittelt. Die Tutorenstunde findet einmal wöchentlich von 13:15 bis 14:00 Uhr im Schulgebäude statt. Die Tutoren erhalten von den Schülern pro Stunde aktuell eine Aufwandsentschädigung von 3 €. Ein Einstieg in das Tutorensystem ist ganzjährig möglich. 

  • “Lernen lernen” 
    Vermittlung verschiedener Methoden zum selbstorganisierten Lernen.

Schulmanager Online

Wir setzen zur Kommunikation mit Ihnen auf unsere Homepage sowie allen voran auf unser Eltern-Kommunikationstool den "Schulmanager online". Der Schulmanager leistet einen wichtigen Beitrag zur Erziehungspartnerschaft, da alle wichtigen Informationen bezogen auf Ihr Kind stets aktuell auf verschiedenste Wege (online, per App) abgerufen werden können. Durch den individuellen passwortgeschützten Zugang über eine verschlüsselte Verbindung erfüllt der Schulmanager die hohen Anforderungen des bayerischen Datenschutzes im schulischen Bereich. Die Nutzung des Schulmanagers ist für alle Eltern und Erziehungsberechtigte selbstverständlich kostenfrei. 

  • Alle Elternbriefe werden über das Portal verschickt, bei einem neuen Elternbrief erhalten Sie eine elektronische Benachrichtigung. Im Archiv des Portals stehen zudem die alten Elternbriefe übersichtlich zur Verfügung.  

  • Auch eine Krankmeldung sowie Unterrichtsbefreiungen Ihres Kindes sind komfortabel auf elektronischem Weg möglich.  

  • Für Elternabende steht ein digitales Buchungssystem über das Portal zur Verfügung.  

  • Eine Übersicht über alle angekündigten Leistungsnachweise sowie die behandelten Unterrichtsinhalte und gestellte Hausaufgaben finden Sie hier ebenso wie den aktuellen Stunden- und Vertretungsplan.

  • Lehrer tragen vergessene Hausaufgaben oder fehlendes Unterrichtsmaterial im Schulmanager ein.

Schüler und Eltern erhalten getrennte Accounts.

  • Die Schüler erhalten ihre Zugänge am ersten Schultag ausgedruckt.

  • Sie erhalten Ihren Eltern-Zugang per E-Mail an die von Ihnen bei der Schüleranmeldung angegebene E-Mail-Adresse (bitte auch Spam-Ordner einsehen).

  • Sollten Sie bis zum Klassenelternabend keine E-Mail mit Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie dies bitte dem Klassenleiter.

  • Geben Sie Ihren Account nicht an Ihr Kind weiter, da dies ein Kommunikationsweg zwischen Lehrkräften und Eltern ist.

​Anmeldung als Eltern von zwei Kindern an einer bzw. an zwei verschiedenen Schulen

Sprechstunden & Kontakt (Lehrkräfte)

Sie finden die einzelnen Sprechzeiten der Lehrkräfte über den Schulmanager und können dort direkt buchen. Hier können Sie über das Modul Nachrichten auch direkt Kontakt aufnehmen. 

 

Fahrkarten

Die Wertmarken für die „Kostenfreiheit des Schulwegs“ für das gesamte Schuljahr werden zu Schuljahresbeginn an die Schüler ausgegeben. 

Zusätzlich ist der Antrag auf einen Verbundpass VGN auszufüllen, auszudrucken und zusammen mit einem Passfoto Ihres Kindes beim VAS-/ZANS-Kundenbüro am Busbahnhof Amberg abzugeben. Der Verbundpass wird Ihnen anschließend direkt per Post zugestellt. 

Eine Fahrplanübersicht des VGN finden Sie hier.

 

Busfahrplan

Die Schule wir vom Busbahnhof aus mit der Linie 410 erreicht.

Am Morgen gibt es folgende Fahrten zur Realschule:

  • 07:18 Uhr – Verstärker – Bussteig 7 

  • 07:20 Uhr – normale Linie – Bussteig 4 

  • 07:30 Uhr – Verstärker – Bussteig 7 

  • 07:38 Uhr – Verstärker – Bussteig 9 

  • 07:46 Uhr – Verstärker – Bussteig 7 

  • 07:50 Uhr – normale Linie – Bussteig 4 
    Achtung! Mit diesem Bus kann die Schule nicht rechtzeitig zu Schulbeginn erreicht werden. Außerdem kann hier wegen Überfüllung oft nicht eingestiegen werden.

Hinweis in eigener Sache:

Aufgrund der insgesamt angespannten Personalsituation bei den Busunternehmen kann es vereinzelt leider immer wieder zu Ausfällen bzw. Verspätungen einzelner Fahrten kommen. Die Schule hat hierauf keinen Einfluss.

Zeugnisse und Notenbilder - Allgemeine Elternsprechtage

In der fünften bis achten Jahrgangsstufe wird das Zwischenzeugnis durch zwei „Informationen über das Notenbild“ ersetzt. Die ersten „Informationen über das Notenbild“ werden voraussichtlich Anfang Dezember herausgegeben. In diesem Zeitraum findet auch der erste allgemeine Elternsprechtag (Buchung nur über den Schulmanager möglich!) statt. Die Schüler der neunten und zehnten Jahrgangsstufe erhalten u.a. zur Vorlage bei Bewerbungen zusätzlich ein Zwischenzeugnis.

Infektionsschutz

Vorgeschriebene Belehrung für Eltern und Erziehungsberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz:

In Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz der gesamten Schulfamilie vor ansteckenden Krankheiten dienen.

Auf die Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) finden Sie dazu ein Merkblatt in verschiedenen Sprachen.

Unfallversicherungsschutz

Beim Besuch der Schule (insbesondere Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen und während der Schulpausen) besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 b 5GB VII, soweit und solange sie sich im organisatorischen Aufsichts- und Verantwortungsbereich der Schule befinden. Ein Unfall ist unverzüglich im Sekretariat zu melden (Formblatt im Sekretariat erhältlich).

Entfernt sich eine Schülerin bzw. ein Schüler jedoch zu privaten Zwecken (z. B. zum Ein- oder Essenkaufen, wozu aber auch das Rauchen zählt) bewusst aus diesem schulischen Verantwortungsbereich, so wird damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz unterbrochen.

In der außerschulischen „Rauchpause“ ist die Schülerin bzw. der Schüler damit „nur“ krankenversichert. Des Weiteren wird das Rauchen (Vapen) während der Schulzeit wie gehabt von der Schule mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet.

Auch möchten wir an Sie appellieren, Ihr Kind nur dann mit dem Auto in die Schule zu bringen bzw. es dort abzuholen, wenn es wirklich zwingend nötig ist. Jedes Auto weniger in der Fuggerstraße bedeutet mehr Sicherheit für alle Schülerinnen und Schüler und verringert die ohnehin sehr hohe Verkehrsbelastung mit all ihren ökologischen und gesundheitlichen Nebenwirkungen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Beschilderung sowie das geltende Tempolimit vor der Schule aufmerksam machen.

bottom of page